Patchwork: Beratung unter „2G“

Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens führen wir alle Beratungen nun unter der „2G“-Regelung durch. Es können damit ausschließlich genesene und geimpfte Personen in unseren Räumlichkeiten beraten werden. Mit der Einführung dieser Regelung möchten wir für alle Klientinnen und Beraterinnen den bestmöglichen gesundheitlichen Schutz bieten. Für Klientinnen, die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können, gilt eine Ausnahmeregelung, hierfür ist jedoch ein ärztliches Attest notwendig (§ 8a Abs. 2 Nr. 1.2 CovidVO).

Natürlich besteht weiterhin das Angebot einer Beratung per Telefon oder per Zoom – wir sind für Sie da!